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Warum die Harzer Schmalspurbahnen keine Kleinbahnen sind


Um das Jahr 1890 bestand in weiten Teilen Deutschlands bereits ein recht engmaschiges Eisenbahnnetz. In ländlichen (nichtindustrialisierten) Gebieten jedoch, vor allem aber in Preußen, gab es erheblichen Nachholbedarf. Da in diesen Regionen eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals nur schwer zu erzielen war, wurden vereinfachte Bedingungen für den Bau und späteren Betrieb von Eisenbahnen erlassen, um so die notwendigen Investitions- und Betriebskosten gering halten zu können.

Der preußische Staat erließ daher am 28. Juli 1892 das Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen, das sogenannte „Kleinbahngesetz". Nach diesem Gesetz konnte das "Staatsministerium für öffentliche Arbeiten des Königreichs Preußen" festlegen, welche Eisenbahnen als Kleinbahnen gebaut und betrieben werden durften. Dabei war es unerheblich, ob es sich um regel- oder schmalspurige Bahnen handelte.

Danach wurden sowohl regel- als auch schmalspurige Kleinbahnen gebaut. Andererseits wurden Schmalspurbahnen sowohl als Eisenbahnen als auch als Kleinbahnen gebaut:

Die drei schmalspurigen Eisenbahnen im Harz(Gernrode - Harzgeroder Eisenbahn; Nordhausen - Wernigeroder Eisenbahn und Südharzeisenbahn - heute stillgelegt) wurden als Eisenbahnen konzessioniert, waren also
keine Kleinbahnen!
Eine Konzession nach dem Kleinbahngesetz erhielten beispielsweise die Rügener Schmalbahnen, von denen heute noch die Strecke Puttbus - Göhren betrieben wird.