| über uns | Technische Informationen zu Triebfahrzeugen |
|---|
Um das Jahr 1890 bestand in weiten Teilen
Deutschlands bereits ein recht engmaschiges Eisenbahnnetz. In ländlichen
(nichtindustrialisierten) Gebieten jedoch, vor allem aber in Preußen, gab
es erheblichen Nachholbedarf. Da in diesen Regionen eine Verzinsung des
eingesetzten Kapitals nur schwer zu erzielen war, wurden vereinfachte
Bedingungen für den Bau und späteren Betrieb von Eisenbahnen
erlassen, um so die notwendigen Investitions- und Betriebskosten gering halten
zu können.
Der preußische Staat erließ daher am
28. Juli 1892 das Gesetz über Kleinbahnen und
Privatanschlußbahnen, das sogenannte
Kleinbahngesetz". Nach diesem Gesetz konnte das
"Staatsministerium für öffentliche Arbeiten des Königreichs
Preußen" festlegen, welche Eisenbahnen als Kleinbahnen gebaut und
betrieben werden durften. Dabei war es unerheblich, ob es sich um regel- oder
schmalspurige Bahnen handelte.
Danach wurden sowohl regel- als auch schmalspurige
Kleinbahnen gebaut. Andererseits wurden Schmalspurbahnen sowohl als Eisenbahnen
als auch als Kleinbahnen gebaut:
Die drei
schmalspurigen Eisenbahnen im Harz(Gernrode - Harzgeroder Eisenbahn;
Nordhausen - Wernigeroder Eisenbahn und Südharzeisenbahn - heute
stillgelegt) wurden als Eisenbahnen konzessioniert, waren
also
keine Kleinbahnen!
Eine Konzession nach dem Kleinbahngesetz erhielten
beispielsweise die Rügener Schmalbahnen, von denen heute noch die Strecke
Puttbus - Göhren betrieben wird.