| Kundenservice | Pauschalprogramme |
|---|
Sehr geehrter Gast,
damit Ihre Reise so angenehm wie
möglich verläuft, sollten Sie genau wissen, welche Leistungen wir
erbringen, wofür wir einstehen und was Sie zu beachten haben. Unsere
Reisebedingungen sorgen in Ihrem und in unserem Interesse für klare
Verhältnisse. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch, denn
sie sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen als Kunde
und uns, den Harzer Schmalspurbahnen GmbH (im folgenden "HSB" genannt),
Friedrichstr. 151, 38855 Wernigerode.
1. Anmeldung und Abschluß
des Reisevertrages
Mit einer schriftlichen Reiseanmeldung bietet der
Kunde den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an.
Der Reisevertrag kommt erst dadurch zustande, daß die HSB dem
Kunden die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen.
Weicht
der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues
Angebot seitens der HSB vor, an das die HSB für die Dauer von 10 Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes
zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme
erklärt.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in
der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechend gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der
Anmelder versichert, für die mitangemeldeten Teilnehmer
bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein und erkennt auch für
die übrigen Teilnehmer die Reisebedingungen an.
2.
Bezahlung
a) Die Bezahlung vorab darf nur gegen Aushändigung
eines Sicherungsscheins gemäß § 651 k) Abs. 3 BGB verlangt
werden. Sie erfolgt im Regelfall 14 Tage vor Anreise, Einzelfälle sind
gesondert zu vereinbaren.
b) Dauert die Reise nicht länger als
24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein oder übersteigt
der Reisepreis 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis vorab auch ohne
Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
c) Wenn
ein Sicherungsschein nicht ausgehändigt wurde und nicht Ziffer 2b
zutrifft, wird der Reisepreis am ersten Arbeitstag nach Reiseende
fällig.
d) Die Reiseunterlagen liegen bei der Anreise in der
Unterkunft bereit, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
e) Der Kunde trägt das Risiko beim Versand aller
Reisedokumente.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich
vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Angebot und den
entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
Die im Angebot
enthaltenen Angaben sind für die HSB bindend. Wir behalten uns jedoch
ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der
Angebotsangaben zu erklären, über die wir den Kunden vor Buchung
selbstverständlich informieren werden.
4. Leistungs- und
Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsschluß notwendig werden und die von der HSB nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Die HSB ist
verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenfalls wird die HSB dem Kunden
eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt
anbieten.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen,
Ersatzpersonen
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von
der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei der HSB. Wir empfehlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück
oder tritt er die Reise nicht an, so kann die HSB Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen.
Bei
der Berechnung des Ersatzes sind eventuell ersparte Aufwendungen und die
eventuelle mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu
berücksichtigen. Die HSB kann diesen Ersatzanspruch entsprechend den
nachfolgenden Regeln nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum
Reisepreis pauschalisieren.
Die Rücktrittsgebühren in Prozent vom
Reisepreis (pro Person) betragen bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 5 % des
Reisepreises, mindestens jedoch 18,00 , bei späterem Rücktritt
oder Nichtantritt der Reise 75 % des Reisepreises.
Der Kunde hat die
Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5.3 Bis zum
Reisebeginn kann der Kunde verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Tritt ein Dritter in den
Vertrag ein, so haften der Dritte und der Kunde gegenüber der HSB als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehen Mehrkosten.
5.4 Zur Absicherung der Stornokosten wird
empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung, z. B. bei der:
Europäische Reiseversicherung AG, Vogelweidenstr. 5, 81677 München,
abzuschließen.
6. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so
ergeben sich daraus keine Ansprüche gegen die HSB.
7.
Rücktritt und Kündigung durch die HSB
Die HSB kann in
folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne
Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise
ungeachtet einer Abmahnung unsererseits stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt die HSB, behält sie den
Anspruch auf den Reisepreis, muß sich jedoch den Wert der Aufwendungen
sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die die HSB aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,
einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der
Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
Die
Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich zuzuteilen. Der
Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend
zurück.
8. Aufhebung des Vertrages wegen
außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise in Folge bei
Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde
als auch die HSB den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so
kann die HSB für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch
zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1. Die
HSB haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung,
b) die
sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger,
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in
den Prospekten angebotenen Reiseleistungen, sofern nicht mit dem Angebot eine
Änderung erklärt wurde und
d) die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2. Die HSB
haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen.
10. Gewährleistung und Abhilfe
Wird die Reise
nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die
HSB kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältensmäßig hohen Aufwand erfordert.
Die Abhilfe
besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen
Ersatzleistung. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen (Minderung).
Der Reisepreis ist in dem
Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der
Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben
würde.
Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft
unterläßt, den Mangel anzuzeigen. Der Mangel ist direkt anzuzeigen
bei der HSB, Kundenservice, Friedrichstr. 151, 38855 Wernigerode, Tel.:
03943/558-151.
Busfahrer und Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche
Ansprüche anzuerkennen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet die HSB innerhalb einer angemessenen Frist
keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen -
zweckmäßig durch schriftliche Erklärung -
kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise in Folge eines
Mangels aus wichtigem, der HSB erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist.
Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder von der HSB verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des
Kunden gerechtfertigt wird.
Der Kunde schuldet der HSB den auf die in
Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese
Leistungen für ihn von Interesse waren.
Der Kunde kann unbeschadet der
Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die
HSB nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung der HSB ist - soweit nicht
Körperschäden betroffen sind - auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde
oder
b) soweit die HSB für einem dem Kunden entstandenen Schaden
allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
11.2 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu
erbringende Leistung nationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende
Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden
kann oder bestimmte Voraussetzungen ausgeschlossen sind, so kann sich auch die
HSB gegenüber dem Kunden hierauf berufen.
11.3 Dem Kunden wird
in diesem Zusammenhang der Abschluß einer Reiseunfall- und
Reisegepäckversicherung empfohlen.
12.
Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist
insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der HSB zur
Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern
dies möglich ist. Unterläßt es der Kunde schuldhaft, einen
Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13.
Ausschluß und Verjährung
Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise muß der Kunde innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber
der HSB geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur
geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert war.
Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren
nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht,
so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die HSB die
Ansprüche schriftlich zurückweist.
Ansprüche aus unerlaubter
Handlung verjähren in drei Jahren.
14. Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses
Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge. Die betreffende Bestimmung ist gegebenfalls so auszulegen, daß die
mit ihr angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit als
möglich erreicht werden.
15. Gerichtsstand
Der Kunde
kann die HSB nur an deren Sitz verklagen.
Für Klagen der HSB gegen den
Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage
richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluß des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der
Sitz der HSB maßgebend.
Veranstalter:
Harzer
Schmalspurbahnen GmbH
Friedrichstr. 151
38855
Wernigerode