Kundenservice Pauschalprogramme

Allgemeine Reisebedingungen der Harzer Schmalspurbahnen GmbH

Sehr geehrter Gast,
damit Ihre Reise so angenehm wie möglich verläuft, sollten Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und was Sie zu beachten haben. Unsere Reisebedingungen sorgen in Ihrem und in unserem Interesse für klare Verhältnisse. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch, denn sie sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen als Kunde und uns, den Harzer Schmalspurbahnen GmbH (im folgenden "HSB" genannt), Friedrichstr. 151, 38855 Wernigerode.

1. Anmeldung und Abschluß des Reisevertrages
Mit einer schriftlichen Reiseanmeldung bietet der Kunde den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an.

Der Reisevertrag kommt erst dadurch zustande, daß die HSB dem Kunden die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen.
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot seitens der HSB vor, an das die HSB für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechend gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Anmelder versichert, für die mitangemeldeten Teilnehmer bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein und erkennt auch für die übrigen Teilnehmer die Reisebedingungen an.

2. Bezahlung
a) Die Bezahlung vorab darf nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins gemäß § 651 k) Abs. 3 BGB verlangt werden. Sie erfolgt im Regelfall 14 Tage vor Anreise, Einzelfälle sind gesondert zu vereinbaren.
b) Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein oder übersteigt der Reisepreis 75,- € nicht, so darf der volle Reisepreis vorab auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
c) Wenn ein Sicherungsschein nicht ausgehändigt wurde und nicht Ziffer 2b zutrifft, wird der Reisepreis am ersten Arbeitstag nach Reiseende fällig.
d) Die Reiseunterlagen liegen bei der Anreise in der Unterkunft bereit, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
e) Der Kunde trägt das Risiko beim Versand aller Reisedokumente.

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Angebot und den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
Die im Angebot enthaltenen Angaben sind für die HSB bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Angebotsangaben zu erklären, über die wir den Kunden vor Buchung selbstverständlich informieren werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von der HSB nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Die HSB ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenfalls wird die HSB dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der HSB. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die HSB Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes sind eventuell ersparte Aufwendungen und die eventuelle mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die HSB kann diesen Ersatzanspruch entsprechend den nachfolgenden Regeln nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.
Die Rücktrittsgebühren in Prozent vom Reisepreis (pro Person) betragen bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 5 % des Reisepreises, mindestens jedoch 18,00 €, bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise 75 % des Reisepreises.
Der Kunde hat die Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5.3 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Dritte und der Kunde gegenüber der HSB als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehen Mehrkosten.
5.4 Zur Absicherung der Stornokosten wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung, z. B. bei der: Europäische Reiseversicherung AG, Vogelweidenstr. 5, 81677 München, abzuschließen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so ergeben sich daraus keine Ansprüche gegen die HSB.

7. Rücktritt und Kündigung durch die HSB
Die HSB kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung unsererseits stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt die HSB, behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, muß sich jedoch den Wert der Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die die HSB aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich zuzuteilen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch die HSB den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die HSB für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1. Die HSB haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung,
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angebotenen Reiseleistungen, sofern nicht mit dem Angebot eine Änderung erklärt wurde und
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2. Die HSB haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

10. Gewährleistung und Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die HSB kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältensmäßig hohen Aufwand erfordert.
Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung).
Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen. Der Mangel ist direkt anzuzeigen bei der HSB, Kundenservice, Friedrichstr. 151, 38855 Wernigerode, Tel.: 03943/558-151.
Busfahrer und Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die HSB innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen - zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise in Folge eines Mangels aus wichtigem, der HSB erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der HSB verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Der Kunde schuldet der HSB den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die HSB nicht zu vertreten hat.

11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung der HSB ist - soweit nicht Körperschäden betroffen sind - auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
b) soweit die HSB für einem dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung nationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder bestimmte Voraussetzungen ausgeschlossen sind, so kann sich auch die HSB gegenüber dem Kunden hierauf berufen.
11.3 Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

12. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der HSB zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. Ausschluß und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise muß der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der HSB geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die HSB die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die betreffende Bestimmung ist gegebenfalls so auszulegen, daß die mit ihr angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit als möglich erreicht werden.

15. Gerichtsstand
Der Kunde kann die HSB nur an deren Sitz verklagen.
Für Klagen der HSB gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der HSB maßgebend.


Veranstalter:
Harzer Schmalspurbahnen GmbH
Friedrichstr. 151
38855 Wernigerode